AGB Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGBV) der GeestEvents UG & Co. KG

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen und -flächen des Hotels & Restaurants „Am Huntepadd“ sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch die GeestEvents UG & Co. KG (nachfolgend „GeestEvents“).

1.2 Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von GeestEvents.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind GeestEvents und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch GeestEvents zustande. GeestEvents steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.

2.2 GeestEvents haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Störungen oder Mängel an den Leistungen von GeestEvents werden bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden umgehend behoben. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2.3 Alle Ansprüche gegen GeestEvents verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 GeestEvents verpflichtet sich, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel ausgelegt werden, insbesondere Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder anderer öffentlicher Abgaben werden entsprechend berücksichtigt.

3.4 Rechnungen von GeestEvents sind binnen zehn Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist GeestEvents berechtigt, Verzugszinsen zu erheben.

3.5 GeestEvents ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe und Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn GeestEvents einer Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

4.2 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und 4. Woche vor Veranstaltungstermin zurück, ist GeestEvents berechtigt, 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen; bei einem späteren Rücktritt 70 %.

4.3 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach dem vereinbarten Menüpreis x Teilnehmerzahl. Ist kein Menüpreis vereinbart, wird der Preis des preiswertesten 3-Gang-Menüs zugrunde gelegt.

4.4 GeestEvents ist berechtigt, bei einem Rücktritt von einer Tagungspauschale 60 % bzw. bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

5. Rücktritt von GeestEvents

5.1 GeestEvents ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde eine vereinbarte Vorauszahlung nicht leistet oder wenn sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen (z.B. höhere Gewalt, irreführende Angaben des Kunden, Gefährdung des Ansehens von GeestEvents).

6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Hotel spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels.

6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % ist dem Hotel frühzeitig, spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitzuteilen. GeestEvents ist berechtigt, die bestätigten Räume zu tauschen oder die Raummiete entsprechend anzupassen.

7. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit GeestEvents. In diesen Fällen wird eine Korkgeldpauschale berechnet.

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

8.1 Technische Einrichtungen, die auf Veranlassung des Kunden durch GeestEvents beschafft werden, werden im Namen des Kunden bereitgestellt. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.

8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden bedarf der Zustimmung von GeestEvents. Dadurch entstehende Kosten trägt der Kunde.

9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

9.1 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen.

9.2 Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch nicht den Anforderungen entsprechende Dekoration entstehen.

10. Haftung des Kunden für Schäden

Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform.

11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Dötlingen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Oldenburg.

11.3 Es gilt deutsches Recht.

11.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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