Allgemeine Geschäftsbedingungen für Catering (AGBC) der GeestEvents UG & Co. KG
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Catering-Dienstleistungen, die durch die GeestEvents UG & Co. KG (nachfolgend „GeestEvents“ oder „das Unternehmen“) erbracht werden.
2. Anlieferungen und Abholungen
2.1 Die Anlieferung der Catering-Artikel erfolgt zum vereinbarten Liefertermin an die angegebene Adresse. Eine Karenzzeit von +/- 30 Minuten ist zu berücksichtigen. GeestEvents übernimmt keine Haftung bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt.
2.2 Sollten erschwerte Bedingungen für die Anlieferung oder den Aufbau bestehen (z. B. Stockwerke, kein Aufzug, viele Stufen), sind diese GeestEvents vorab mitzuteilen. Nicht mitgeteilte erschwerte Bedingungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.3 Die Abholung der Catering-Artikel erfolgt am nächsten Werktag. Der genaue Zeitraum wird bei der Anlieferung vom Fahrer mit dem Kunden vereinbart und auf dem Lieferschein vermerkt. GeestEvents benötigt ein Zeitfenster von mindestens 3 Stunden für die Abholung.
2.4 Das Catering-Equipment (Platten, Schüsseln etc.) wird ungespült zurückgenommen, jedoch müssen Essensreste und Abfälle vorher entfernt werden. Bitte verwenden Sie hierfür die mitgelieferten roten Transportkisten. Fehlende oder beschädigte Teile werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Vermietung von Equipment und Mobiliar
3.1 Geschirr, Besteck und Gläser sind sortenrein und vollständig in den mitgelieferten Transportkisten und Racks zurückzugeben. Ein entstandener Mehraufwand durch Abfallentsorgung und Sortieren wird nachträglich berechnet.
3.2 Fehlende oder defekte Teile werden mit dem Wiederbeschaffungswert nachberechnet.
3.3 Stark verschmutzte Tischdecken, Servietten oder Hussen, die nicht mehr gereinigt werden können, werden ebenfalls mit dem Wiederbeschaffungswert nachberechnet. Fehlmengenrechnungen können bis zu drei Wochen nach der Veranstaltung erstellt werden.
4. Personal
4.1 Unsere Servicekräfte und Barkeeper haben eine Mindesteinsatzzeit von 4 Stunden. Die Berechnung des Personals erfolgt nach tatsächlicher Einsatzdauer.
4.2 Sofern kein Veranstaltungsleiter gebucht wurde, ist der Kunde verpflichtet, das Personal vor Ort einzuweisen (Zeigen der Räumlichkeiten, Ablauf, Aufgaben etc.).
5. Zahlung und Rechnung
5.1 Ab einem Auftragswert von 1.000,00 € wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamt-Auftragswertes (brutto) fällig, die ab Auftragserteilung zu leisten ist.
5.2 Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage ohne Abzug.
5.3 Bei reinen Speisen- und Equipment-Anlieferungen erhält der Kunde die Rechnung bei der Anlieferung. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, Barzahlungen oder Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.
5.4 Bei Veranstaltungen und Aufträgen mit Getränken und Personal erhält der Kunde die Rechnung nach der Veranstaltung, basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch und den Einsatzzeiten.
6. Änderungen am Auftrag
6.1 Kleine Änderungen des Auftrags sind bis zu 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
6.2 Die finale Personenzahl muss ebenfalls bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
6.3 Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte Ihren Auftragsunterlagen.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB behalten wir uns vor, ebenso wie Irrtümer und Druckfehler.
7.2 Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von GeestEvents.